Ärztliche Gemeinschaften
Günterberg, K.; Beyer-Jupe, M.; Gast, A.; Beer, C. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 124 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BCiB unterscheidet (§ 21 ff) Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck (Idealvereine) und Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (wirtschaftliche Vereine). Letztere sind wegen besonderen Gründungsaufwandes praktisch nicht relevant. Ein Idealverein kann als gemeinnützig eingestuft werden, wenn die in der Satzung festgeschriebenen und tatsächlich verfolgten Ziele der Eördcrung der Allgemeinheit dienen. Dazu gehören auch die Förderung der Wissenschaft, der Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens. Nach der Feststellung der Gemeinnützigkeit erhält der Verein zahlreiche S…