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Ärztliche Gemeinschaften

Günterberg, K.; Beyer-Jupe, M.; Gast, A.; Beer, C. · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 124 bis 129

Dokument
101045
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Günterberg, K.; Beyer-Jupe, M.; Gast, A.; Beer, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
124 bis 129
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Das BCiB unterscheidet (§ 21 ff) Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck (Idealvereine) und Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (wirtschaftliche Vereine). Letztere sind wegen besonderen Gründungsaufwandes praktisch nicht relevant. Ein Idealverein kann als gemeinnützig eingestuft werden, wenn die in der Satzung festgeschriebenen und tatsächlich verfolgten Ziele der Eördcrung der Allgemeinheit dienen. Dazu gehören auch die Förderung der Wissenschaft, der Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens. Nach der Feststellung der Gemeinnützigkeit erhält der Verein zahlreiche S…

Schlagworte

VERGUETUNG TAETIGKEIT SELBSTVERWALTUNG Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden