Oualitätsberichte: Klartext für Klinikkunden?
Braun, B. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 130 bis 134
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nahezu jedes zur stationären Versorgung zugelassene Krankenhaus veröffentlicht im Jahr 2007 zum zweiten Mal seit 2005 einen Strukturierten Qualitätsbericht. Abgabetermin ist der 31. August. Auf der gesetzlichen Grundlage des Paragrafen 137 Sozialgesetzbuch V sowie nach Prinzipien und einem Dokumentationsraster, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversichung (GKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgehandelt wurden, sollen die Kliniken ihre Leistungen für Ärzte und Patienten transparent machen - vorrangig über das Internet.