Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten
Cirsovius, T. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2007 · Heft 11 · S. 648 bis 656
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nur eingeschränkt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt oder gar auf Null reduziert wird. Zweimal jährlich dürfen die Hinzuverdienstgrenzen bis zum Doppelten überschritten werden. Hierzu hat die Verwaltung eine komplizierte Kasuistik entwickelt, die den Rentenbeziehern schwerlich zu vermitteln ist. Viele Fragen in diesem Zusammenhang sind von Rechtsprechung und Schrifttum bisher nicht erschöpfend beantwortet worden. Es wäre deshalb gesetzgeberisch sinnvoll, die Verdoppelungsmöglichkeit aus Gründen der Rechtssicherheit zu streichen und als Ausgleich die Hinzuver…