CareLit Fachartikel

Die Handlungsund Prozessfähigkeit betreuter Menschen

Deinert, H.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2007 · Heft 12 · S. 182 bis 187

Dokument
101147
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 3
Seiten
182 bis 187
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1614-8983
DOI

Zusammenfassung

Bekanntlich gelten Menschen in Betreuungsund Unterbringungsverfahren unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit als verfahrensfähig. Diese besonderen Regelungen existieren jedoch erst seit dem 1. 1. 1992, dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes. Sie sollten den von einer Betreuung oder freiheitsentziehenden Unterbringung betroffenen Personen einen besonderen Schutz im gerichtlichen Verfahren einräumen. Soweit dem Betroffenen zur Vertretung seiner Interessen ein Verfahrenspfleger beigeordnet wurde, schränkt dessen Vertretungsmacht die der betroffenen Person nicht ein.

Schlagworte

GESCHÄFTSFÄHIGKEIT BEHÖRDE BUNDESGERICHTSHOF GERICHT ENTSCHEIDUNG BETREUUNGSRECHT MENSCHEN PERSONEN PRAXIS VERTRÄGE ES BERLIN RECHTSPRECHUNG WAHNVORSTELLUNGEN NAMEN BEVOLLMÄCHTIGTER