Juristische Aspekte der rituellen Zirkumzision
M. Schreiber, G. E. Schott, W. Rascher, A. W. Bender · Klinische Pädiatrie · 2009 · Heft 07 · S. 409-414
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die weibliche Zirkumzision (Genitalverstümmelung) ist eine nach deutschem Recht strafbare Menschenrechtsverletzung. Sie darf auch nicht mit einer Einwilligung der zu beschneidenden Person und/oder deren gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden, da eine Einwilligung in eine weibliche Zirkumzision sittenwidrig und damit unwirksam wäre. So einig man sich bei der weiblichen Zirkumzision ist, so unklar ist die Rechtslage hinsichtlich der männlichen Zirkumzision aus rituellen Gründen. In der Praxis wird, von der Öffentlichkeit unbeachtet, zirkumzidiert – egal ob aus medizinischen oder rituellen Gründe…