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Juristische Aspekte der rituellen Zirkumzision

M. Schreiber, G. E. Schott, W. Rascher, A. W. Bender · Klinische Pädiatrie · 2009 · Heft 07 · S. 409-414

Dokument
1012407
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinische Pädiatrie
Autor:innen
M. Schreiber, G. E. Schott, W. Rascher, A. W. Bender
Ausgabe
Heft 07 / 2009
Jahrgang 221
Seiten
409-414
Erschienen: 2009-12-01 00:00:00
ISSN
0300-8630

Zusammenfassung

Zusammenfassung Die weibliche Zirkumzision (Genitalverstümmelung) ist eine nach deutschem Recht strafbare Menschenrechtsverletzung. Sie darf auch nicht mit einer Einwilligung der zu beschneidenden Person und/oder deren gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden, da eine Einwilligung in eine weibliche Zirkumzision sittenwidrig und damit unwirksam wäre. So einig man sich bei der weiblichen Zirkumzision ist, so unklar ist die Rechtslage hinsichtlich der männlichen Zirkumzision aus rituellen Gründen. In der Praxis wird, von der Öffentlichkeit unbeachtet, zirkumzidiert – egal ob aus medizinischen oder rituellen Gründe…

Schlagworte

Genitalverstümmelung Zirkumzision Ritus Recht genital mutilation circumcision rite law Einwilligung Männliche Kindes Rituellen Weibliche Damit Rechtslage Gründen