CareLit Fachartikel

Androhung einer Erkrankung und ehrverletzender Äußerungen begründen nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 565 bis 572

Dokument
101252
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
565 bis 572
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen »Dauerbrenner« zu entscheiden: die außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung sowie ehrverletzender Äußerungen. Das Landesarbeitsgericht hat die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit in dem Recht der persönlichen Ehre eine Grenze findet.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER PFLEGEPERSONAL ARBEITNEHMER RECHT RECHTSPRECHUNG HÖHE HAND VERHALTEN PATIENTEN TELEFON ARBEITSVERHÄLTNIS ROLLE ES LEISTUNG VERTRAUEN