CareLit Fachartikel
Androhung einer Erkrankung und ehrverletzender Äußerungen begründen nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 565 bis 572
Dokument
101252
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen »Dauerbrenner« zu entscheiden: die außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung sowie ehrverletzender Äußerungen. Das Landesarbeitsgericht hat die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit in dem Recht der persönlichen Ehre eine Grenze findet.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
PFLEGEPERSONAL
ARBEITNEHMER
RECHT
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
HAND
VERHALTEN
PATIENTEN
TELEFON
ARBEITSVERHÄLTNIS
ROLLE
ES
LEISTUNG
VERTRAUEN