Unverzügliche Nachholung der Mitteilung von der Schwangerschaft
PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 573 bis 579
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, die im Bereich der häuslichen Krankenpflege beschäftigt war, wurde wegen mangelnder Sorgfalt bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten in mehren Fällen und wegen einer verspäteten Krankmeldung etwa zwei Stunden nach Schichtbeginn fristlos gekündigt. Nach dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Zugang des Kündigungsschreibens erfuhr sie, dass sie auch schon zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung schwanger gewesen war. Sie sagte sogleich ihrem Prozessbevollmächtigten Bescheid, der darüber das inzwischen angerufene Arbeitsgericht informierte. Ihren Arbeitgeber informierte sie erst 13 Tage nach Feststell…