CareLit Fachartikel
Krankenpfleger, der häusliche ambulante Pflege weitgehend seinen Mitarbeitern überlässt, wird nicht eigenverantwortlich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 600 bis 606
Dokument
101258
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend geht es um die lange umstrittene Problematik, ob eine Pflegefach kraft, die häusliche ambulante Pflege anbietet und dabei die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden Pflegeleistungen weitgehend ihren Mitarbeitern überlässt und somit ihre eigene Tätigkeit auf die Vertretung in Urlaubsund Krankheitsfällen beschränkt, eigenverantwortlich im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. Dabei hatte sich der Bundesfinanzhof insbesondere mit den Voraussetzungen der »eigenverantwortlichen Tätigkeit« auseinanderzusetzen.
Schlagworte
AMBULANTE PFLEGE
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGE
KIND
DOWN-SYNDROM
PATIENTEN
ES
MENSCHEN
ALTENPFLEGE
ZULASSUNG
BERLIN
CHARAKTER
ARBEITSLEISTUNG