CareLit Fachartikel

Krankenpfleger, der häusliche ambulante Pflege weitgehend seinen Mitarbeitern überlässt, wird nicht eigenverantwortlich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 12 · S. 600 bis 606

Dokument
101258
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 11
Seiten
600 bis 606
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend geht es um die lange umstrittene Problematik, ob eine Pflegefach kraft, die häusliche ambulante Pflege anbietet und dabei die Pflege des einzelnen Patienten angesichts des Umfangs der zu erbringenden Pflegeleistungen weitgehend ihren Mitarbeitern überlässt und somit ihre eigene Tätigkeit auf die Vertretung in Urlaubsund Krankheitsfällen beschränkt, eigenverantwortlich im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig ist. Dabei hatte sich der Bundesfinanzhof insbesondere mit den Voraussetzungen der »eigenverantwortlichen Tätigkeit« auseinanderzusetzen.

Schlagworte

AMBULANTE PFLEGE TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG MITARBEITER ENTSCHEIDUNG KRANKENPFLEGE KIND DOWN-SYNDROM PATIENTEN ES MENSCHEN ALTENPFLEGE ZULASSUNG BERLIN CHARAKTER ARBEITSLEISTUNG