CareLit Fachartikel

Rhön-Klinikum AG unterliegt im Kartellstreit

Müller von der Grün, C.P.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2008 · Heft 1 · S. 48 bis 49

Dokument
101364
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Müller von der Grün, C.P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 25
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der Zusammenschluss von Krankenhäusern unterliegt der Fusionskontrolle nach den §§ 35 bis 43 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit unterlag die Rhön-Klinikum AG, welche im Rhön-Grabfeld-Kreis schon Kliniken betreibt und nun auch das dortige Kreiskrankenhaus Bad Neustadt an der Saale übernehmen wollte. Der Kartellsenat hat die Untersagung des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt bestätigt.

Schlagworte

KRANKENHAEUSER PRIVAT BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG POLITIK MEDIZINISCHE VERSORGUNG GESUNDHEITSPOLITIK KRANKENHÄUSER GESUNDHEITSVERSORGUNG MENSCHEN ZIELE PATIENTEN ÜBERLEBEN führen und wirtschaften im Krankenhaus