CareLit Fachartikel
Rhön-Klinikum AG unterliegt im Kartellstreit
Müller von der Grün, C.P.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2008 · Heft 1 · S. 48 bis 49
Dokument
101364
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Zusammenschluss von Krankenhäusern unterliegt der Fusionskontrolle nach den §§ 35 bis 43 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit unterlag die Rhön-Klinikum AG, welche im Rhön-Grabfeld-Kreis schon Kliniken betreibt und nun auch das dortige Kreiskrankenhaus Bad Neustadt an der Saale übernehmen wollte. Der Kartellsenat hat die Untersagung des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt bestätigt.
Schlagworte
KRANKENHAEUSER
PRIVAT
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
KRANKENVERSICHERUNG
POLITIK
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
GESUNDHEITSPOLITIK
KRANKENHÄUSER
GESUNDHEITSVERSORGUNG
MENSCHEN
ZIELE
PATIENTEN
ÜBERLEBEN
führen und wirtschaften im Krankenhaus