Der notärztliche Behandlungsfehler im Strafrecht
K. Fehn · Der Notarzt · 2008 · Heft 03 · S. 85-89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Behandlungsfehler haben nicht nur zivilrechtliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Bedeutung. Im Strafrecht wie im Zivilrecht gilt für die Beurteilung der vom Notarzt einzuhaltenden Sorgfalt gleichermaßen nicht der individuelle, sondern der objektiv-typisierende Sorgfaltsmaßstab, d. h. der handelnde Notarzt wird stets an einem durchschnittlich qualifizierten, erfahrenen und besonnenen Notarzt gemessen, nicht aber an seinen persönlichen Fähigkeiten. Behandlungsfehler können durch aktives Tun oder durch Unterlassen verwirklicht werden und sind in verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden. D…