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Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg: Externer Vergleich maßgeblich für Festsetzung von Investitionskosten

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 2 · S. 31

Dokument
101425
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
31
Erschienen: 2008-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 93b BSHG aufgehoben. Bei der Ermittlung des Investitionsbetrages im Rahmen der Entgeltvereinbarung hatte die Schiedsstelle berücksichtigt, dass mit der Novellierung des Vergleich der Marktpreise durchzuführen. Vertrauensschutzgesichtspunkte dürfen hierbei insbesondere auch deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sich etwaige aus einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens resultierende Ansprüche nicht gegen den Träger der Sozialhilfe, sondern gegen den Subventionsträger richten würden. Der angegriffene Schiedsspruc…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SCHIEDSSTELLE URTEIL VERGLEICH EINRICHTUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE Altenheim Hannover