CareLit Fachartikel
Sonderrechte für Teilzeitkräfte?
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 2 · S. 36 bis 37
Dokument
101427
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Teilzeitkraft darf bei rollierender Arbeitszeitregelung das Wochenende als Arbeitszeit für sich ausschließen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
GERICHT
ARBEITSVERTRAG
TARIFVERTRAG
GESICHT
ZEIT
Altenheim
Hannover