CareLit Fachartikel
Sonderrechte für Teilzeitkräfte?
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 2 · S. 36 bis 37
Dokument
101427
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Teilzeitkraft darf bei rollierender Arbeitszeitregelung das Wochenende als Arbeitszeit für sich ausschließen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
GERICHT
ARBEITSVERTRAG
TARIFVERTRAG
Teilzeitkraft
Rollierender
Arbeitszeitregelung
Wochenende
Ausschließen
Sonderrechte
Teilzeitkräfte
Altenheim
Hannover