CareLit Fachartikel
Erst abmahnen, dann kündigen
Fahnenstich, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 2 · S. 41 bis 42
Dokument
101435
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorsätzlich falsche Eintragungen einer Pflegekraft in eine Pflegedokumentation rechtfertigen deren Kündigung, urteilt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Allerdings bedürfe es zuvor der Abmahnung durch den Arbeitgeber.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ARBEITGEBER
DOKUMENTATION
GERICHT
SPEZIELLE PFLEGE
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SICHERHEIT
ZEIT
KRANKENPFLEGE
SCHADENSERSATZ
STUHLINKONTINENZ