Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigungen des Betriebsleiters eines Altenund Pflegeheims
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 2 · S. 36 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier fristloser, hilfsweise ordentlicher Kündigungen vom 03. 02. und 10. 03. 2004. Das Oberlandesgericht hatte u. a. die Rechtsfragen zu entscheiden, ob zum einen auf das vorliegende Beschäftigungsverhältnis die §§ 1-13 KSchG Anwendung finden, also ob der Kläger Kündigungsschutz genießt und zum anderen, ob erhebliche organisatorische Mängel im Altenund Pflegeheimbetrieb - vor allem in der Pflegeberichterstattung, Pflegeberichtdokumentation und Pflegeberichtplanung - eine fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen.