Stellenwert der Radiologie in der Begutachtung pulmonaler Berufskrankheiten
H Otten · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2008 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) u.a. den Auftrag, über die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten (BK) zu entscheiden. Als BK werden solche Erkrankungen anerkannt und entschädigt, die aufgrund der gesetzlichen Kriterien dem Risikobereich des Unternehmens zuzurechnen sind. Ob dies der Fall ist, wird im BK-Feststellungsverfahren ermittelt und geklärt. Infolge der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die UV mit ggf. Kompensationsleistungen ist das BK-Recht der UV – im Unterschied zum Recht der übrigen Sozialversicherungen – kausal a…