CareLit Fachartikel
Betreuungsrecht: Hier hakt es
Schell, W.; · Heilberufe · 2008 · Heft 2 · S. 50 bis 51
Dokument
101470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevoltmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.
Schlagworte
VOLLMACHT
BETREUUNG
PATIENTENVERFUEGUNG
PFLEGE
PFLEGEGELD
PFLEGERECHT
RECHT
MENSCHEN
KRANKHEIT
KOPF
PRAXIS
ES
HEILBERUFE
DEMENZ
PERSONEN
WAHRNEHMUNG