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Betreuungsrecht: Hier hakt es

Schell, W.; · Heilberufe · 2008 · Heft 2 · S. 50 bis 51

Dokument
101470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 60
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2008-02-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevoltmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.

Schlagworte

VOLLMACHT BETREUUNG PATIENTENVERFUEGUNG PFLEGE PFLEGEGELD PFLEGERECHT RECHT MENSCHEN KRANKHEIT KOPF PRAXIS ES HEILBERUFE DEMENZ PERSONEN WAHRNEHMUNG