CareLit Fachartikel
Vergütung nicht einklagbar
Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Dokument
101567
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin haben Pflegedienste gegen den Sozialhilfeträger weder Anspruch auf Bezahlung bewilligter Leistungen noch auf Zahlung von Verzugszinsen; den Anspruch könne nur der Hilfeempfänger geltend machen. Eine Rechtsauffassung, der zu widersprechen ist.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
PFLEGEPERSONAL
BERLIN
VEREINBARUNG
VERGÜTUNG
URTEIL
Häusliche Pflege
Hannover