CareLit Fachartikel
Vergütung nicht einklagbar
Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Dokument
101567
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin haben Pflegedienste gegen den Sozialhilfeträger weder Anspruch auf Bezahlung bewilligter Leistungen noch auf Zahlung von Verzugszinsen; den Anspruch könne nur der Hilfeempfänger geltend machen. Eine Rechtsauffassung, der zu widersprechen ist.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
PFLEGEPERSONAL
BERLIN
VEREINBARUNG
VERGÜTUNG
URTEIL
PERSONEN
VERTRÄGE
LEISTUNG
ES
SCHULD
SCHIENEN
WOHNUNG
Häusliche Pflege
Hannover