CareLit Fachartikel
Berufskleidung im Heilmittelwerbegesetz
Volkmar, K.; · Physiotherapie, Bochum · 2008 · Heft 1 · S. 24
Dokument
101575
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 1. März 2007 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der bildlichen Darstellung von Angehörigen der Heilberufe bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 11 Nr. 4 Heilmittelwerbegesetz). Im Ergebnis stellte der BGH fest, dass Werbung mit Ablichtungen der Berufsträger bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann vom Verbot des Heilmittelwerbegesetzes erfasst sei, wenn die Werbung das Laienpublikum unsachlich beeinflusse und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirkt werden könne.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
MARKETING
BERUFSKLEIDUNG
HEILMITTELWERBEGESETZ
TÄTIGKEIT
URTEIL
HEILBERUFE
WERBUNG
PRAXIS
Physiotherapie
Bochum