CareLit Fachartikel

Das Sanktionensystem des SGB II

Berlit, U.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 1 · S. 3 bis 20

Dokument
101657
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Berlit, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
3 bis 20
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Sanktionsnormen des SGB TI (§§ 31, 32 SGB II) sind eingeordnet in den Abschnitt „Anreize und Sanktionen. Die Sanktionen des §31 SGB II3 reagieren als „echte wenn auch nicht Art. 103 Abs. 2 GG unterfallende Sanktionen auf vergangenes Fehlverhalten („Obliegenheitsverletzungen). Sie haben insoweit „Strafcharakter, 4 ohne -als sozialrechtliche Regelung - strikt dem Gebot „schuldangemessenen Strafens zu unterfallen. Die Sanktion ist nicht primär Hilfeinstrument, sondern dem Bereich des Forderns zuzurechnen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG LEISTUNGSTRÄGER BERLIN TÄTIGKEIT HAMBURG GESETZ RECHT SOZIALRECHT ZULASSUNG HÖHE BESCHLEUNIGUNG KONSENS ARBEIT VERHALTEN VERSTÄNDNIS EINKOMMEN