CareLit Fachartikel
Das Sanktionensystem des SGB II
Berlit, U.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 1 · S. 3 bis 20
Dokument
101657
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sanktionsnormen des SGB TI (§§ 31, 32 SGB II) sind eingeordnet in den Abschnitt „Anreize und Sanktionen. Die Sanktionen des §31 SGB II3 reagieren als „echte wenn auch nicht Art. 103 Abs. 2 GG unterfallende Sanktionen auf vergangenes Fehlverhalten („Obliegenheitsverletzungen). Sie haben insoweit „Strafcharakter, 4 ohne -als sozialrechtliche Regelung - strikt dem Gebot „schuldangemessenen Strafens zu unterfallen. Die Sanktion ist nicht primär Hilfeinstrument, sondern dem Bereich des Forderns zuzurechnen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNGSTRÄGER
BERLIN
TÄTIGKEIT
HAMBURG
GESETZ
RECHT
SOZIALRECHT
ZULASSUNG
HÖHE
BESCHLEUNIGUNG
KONSENS
ARBEIT
VERHALTEN
VERSTÄNDNIS
EINKOMMEN