CareLit Fachartikel

Heizkosten, überhöhte; Heizverhalten; Kürzung; Mitbewohner

ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 1 · S. 40 bis 42

Dokument
101664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II so lange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese aufgrund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage waren, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. Eine Kürzung der zu erstattenden Heizkosten kommt überdies nur in Betracht, wenn ein unwirtschaftliches Verhalten des Leistungsempfängers auszumachen und es diesem grundsätzlich möglich gewesen ist, sein Heizverhalten dem durchschnittlichen Heizverhalten der Mitbewohner seines Hauses anzupassen.

Schlagworte

KOSTEN HEIZUNG IT ENERGIEKOSTEN ZEIT VERGLEICH WOHNUNG VERHALTEN HÖHE SCHREIBEN PERSONEN RECHTSPRECHUNG ES ZFSH/SGB Starnberg