CareLit Fachartikel
Heizkosten, überhöhte; Heizverhalten; Kürzung; Mitbewohner
ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 1 · S. 40 bis 42
Dokument
101664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsicherungsträger müssen Beziehern von Arbeitslosengeld II so lange die tatsächlichen Heizkosten ihrer Wohnung erstatten, bis diese aufgrund eines vorherigen Hinweises der Behörde in der Lage waren, überhöhte Heizkosten auf ein angemessenes Maß zu senken. Eine Kürzung der zu erstattenden Heizkosten kommt überdies nur in Betracht, wenn ein unwirtschaftliches Verhalten des Leistungsempfängers auszumachen und es diesem grundsätzlich möglich gewesen ist, sein Heizverhalten dem durchschnittlichen Heizverhalten der Mitbewohner seines Hauses anzupassen.
Schlagworte
KOSTEN
HEIZUNG
IT
ENERGIEKOSTEN
ZEIT
VERGLEICH
WOHNUNG
VERHALTEN
HÖHE
SCHREIBEN
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
ES
ZFSH/SGB
Starnberg