CareLit Fachartikel

Aufenthalt; Auslandsaufenthalt-Benachteiligung; Behinderung; Geltungsbereich; Wohnsitz

ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 1 · S. 42 bis 49

Dokument
101665
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
42 bis 49
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz sieht keinen örtlichen Geltungsbereich vor, und es lasst sich ihm auch nicht entnehmen, dass es an einen tatsächlichen Aufenthalt im Inland anknüpft, sondern an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Ein Auslandsaufenthalt, der von vornherein durch einen Rückkehrwillen gekennzeichnet ist, führt nicht zu einer Aufgabe des bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland. Der vorherige zuständige Leistungsträger bleibt auch während des Auslandsaufenthaltes zuständig, wenn der Bedarf bereits vor dem Auslandsaufenthalt und nicht erst währenddessen entstanden ist. Eine Verweigerung der Leis…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG BEHINDERUNG AUSLAND KOSTEN HAMBURG HILFE PFLEGE SOZIALHILFE LEISTUNG ZEIT HÖHE MADAGASKAR SCHREIBEN ES VERTRÄGE STUDENTEN