CareLit Fachartikel
Ein Absatz und viele Fragen
Schroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 12 · S. 100 bis 101
Dokument
101684
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gesundheitsreform hat Neuerungen gebracht, die auch auf den zweiten Blick - mehr Fragen als Antworten hervorrufen. Nehmen wir beispielsweise die Änderung in der Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung (BtMVV). Dort ist dem § 5b ein vierter Absatz angefügt worden. Hiernach kann ein Arzt Betäubungsmittel, die bereits einem Bewohner eines Altenoder Pflegeheims oder eines Hospizes verordnet worden sind und von diesem nicht mehr benötigt werden, für einen anderen Bewohner der gleichen Einrichtung erneut verschreiben.
Schlagworte
APOTHEKE
APOTHEKER
ARZNEIMITTEL
EINRICHTUNG
HEIMTRÄGER
HOSPIZ
PFLEGEHEIM
ES
PATIENTEN
MÜLL
MOTIVATION
FREUDE
APOTHEKEN
TOD
EIGENTUM
FORMULARE