CareLit Fachartikel

Ein Absatz und viele Fragen

Schroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 12 · S. 100 bis 101

Dokument
101684
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Schroth, C.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
100 bis 101
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Gesundheitsreform hat Neuerungen gebracht, die auch auf den zweiten Blick - mehr Fragen als Antworten hervorrufen. Nehmen wir beispielsweise die Änderung in der Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung (BtMVV). Dort ist dem § 5b ein vierter Absatz angefügt worden. Hiernach kann ein Arzt Betäubungsmittel, die bereits einem Bewohner eines Altenoder Pflegeheims oder eines Hospizes verordnet worden sind und von diesem nicht mehr benötigt werden, für einen anderen Bewohner der gleichen Einrichtung erneut verschreiben.

Schlagworte

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