CareLit Fachartikel
Zur Auslegung der Häuslichkeit in § 37 SGB V in der seit 01.04.2007 gültigen Fassung
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 12 · S. 106 bis 108
Dokument
101686
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Haushaltsbegriff vor der Gesundheitsreform ist für die Neuauslegung der Häuslichkeit in § 37 SGB V auch ohne Vorliegen von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht mehr maßgebend, sodass der Krankenversicherte, auch wenn er im Betreuten Wohnen ohne eigenen Haushalt lebt, Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form von einmal täglicher Medikamentengabe (Injektion von Insulin) hat.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
KOSTEN
KRANKENKASSE
INJEKTION
SPEZIELLE PFLEGE
HAUSHALT
RECHTSPRECHUNG
FAMILIE
SCHULEN
MENSCHEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
UNSICHERHEIT
LEISTUNG
RISIKO
LEBEN
ROLLSTÜHLE