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Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2007 · Heft 12 · S. 109 bis 111

Dokument
101687
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
109 bis 111
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

„Im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ist nur einmal sachlicher Grund für eine Befristung Mit Urteil vom 10.10.2007 unter dem Az.: 7 AZR 795/06 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der sachliche Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG „im Anschluss an eine Ausbildung ..., um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern nur einmal geltend gemacht werden kann. Weitere wirksame Befristungen bedürfen eines anderen sachlichen Grundes.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BAT SCHMERZENSGELD RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTEN TOD HÖHE KATHETERISIERUNG KRANKENPFLEGE BLASE RICHTLINIE ÄRZTE