CareLit Fachartikel

Arbeitgeber muss tätig werden

Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 1 · S. 42 bis 44

Dokument
101714
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 61
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtslage bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz richtet sich seit 18. August 2006 nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zur Umsetzung der Vorgaben des AGG muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören besonders die Einrichtung einer Beschwerdestelle sowie die Information der Mitarbeiter über entsprechende Ansprechpartner.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER SEXUELLE BELÄSTIGUNG ARBEITSPLATZ AUFGABENSTELLUNG KÜNDIGUNG MITARBEITER ARBEITSLEISTUNG BRUST ES FRAUEN ANGST SCHADENSERSATZ LITERATUR VERHALTEN GESUNDHEIT