CareLit Fachartikel
Arbeitgeber muss tätig werden
Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 1 · S. 42 bis 44
Dokument
101714
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtslage bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz richtet sich seit 18. August 2006 nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zur Umsetzung der Vorgaben des AGG muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören besonders die Einrichtung einer Beschwerdestelle sowie die Information der Mitarbeiter über entsprechende Ansprechpartner.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
ARBEITSPLATZ
AUFGABENSTELLUNG
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
ARBEITSLEISTUNG
BRUST
ES
FRAUEN
ANGST
SCHADENSERSATZ
LITERATUR
VERHALTEN
GESUNDHEIT