CareLit Fachartikel
Maßnahmen der Qualitätssicherung
Hoffmann, P.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 12 · S. 147 bis 155
Dokument
101796
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Krankenhäuser ab dem Jahr 2008 alle Behandlungen innerhalb der 26 l.eistungsbereiche unabhängig von der Vertragsgrundlage dokumentieren müssen. Neben DRG-fallen sind insbesondere alle Behandlungen im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme sowie der Integrierten Versorgung zu dokumentieren.
Schlagworte
QUALITÄTSSICHERUNG
KRANKENHAUS
VEREINBARUNG
BERICHT
ZUSAMMENARBEIT
FINANZIERUNG
ES
KRANKENHÄUSER
UNTERLAGEN
DOKUMENTATION
DATENSÄTZE
BEOBACHTUNG
STIMME
WAHRNEHMUNG
PERSONEN
ÄRZTE