CareLit Fachartikel
Zugang des Nachweises einer Drittunterwerfung Apothekenwerbebroschüre
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 12 · S. 166 bis 168
Dokument
101806
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Behauptet der abgemahnte Störer den Wegfall der Wiederholungsgefahr unter Hinweis auf eine Drittunterwerfung, so ist er nicht nur verpflichtet, diese dem Abmahnenden vorzulegen, sondern auch beweispflichtig dafür, dass der Abmahnende das Schreiben mit der Drittunterwerfung auch erhalten hat.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
URLAUB
BUNDESGERICHTSHOF
HEILMITTELWERBEGESETZ
APOTHEKER
CHARAKTER
BEVÖLKERUNG
VERSTÄNDNIS
APOTHEKEN
ES
ZULASSUNG
BERATUNG
SCHREIBEN
TÜRKEI