CareLit Fachartikel

Zugang des Nachweises einer Drittunterwerfung Apothekenwerbebroschüre

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 12 · S. 166 bis 168

Dokument
101806
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 10
Seiten
166 bis 168
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Behauptet der abgemahnte Störer den Wegfall der Wiederholungsgefahr unter Hinweis auf eine Drittunterwerfung, so ist er nicht nur verpflichtet, diese dem Abmahnenden vorzulegen, sondern auch beweispflichtig dafür, dass der Abmahnende das Schreiben mit der Drittunterwerfung auch erhalten hat.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG URLAUB BUNDESGERICHTSHOF HEILMITTELWERBEGESETZ APOTHEKER CHARAKTER BEVÖLKERUNG VERSTÄNDNIS APOTHEKEN ES ZULASSUNG BERATUNG SCHREIBEN TÜRKEI