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Der Durchschnittsumsatz von Arztpraxen kann im Rahmen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) nach dem Mediän bestimmt werden

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 12 · S. 157 bis 160

Dokument
101812
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
157 bis 160
Erschienen: 2007-12-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Das Gebot, unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen zu ermöglichen, ihren Umsatz bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu steigern, kann im HVM (Honorarversteilungs-maßstab) so ausgestaltet werden, dass der Durchschnittsumsatz nicht nach dem arithmetischen Mittel, sondern nach dem Mediän bestimmt wird. Auf diese Weise wirken sich Ausreißerwerte, die ein arithmetisches Mittel atypisch nach oben oder nach unten ziehen können, nicht aus.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG URTEIL GRUPPE ANERKENNUNG BUDGET FINANZIERUNG KAUSALITÄT BEURTEILUNG ARZTPRAXEN HONORAR PATIENTEN HÖHE ZAHNERSATZ PERSONEN PRAXIS ZEIT