CareLit Fachartikel
Erbringt ein Facharzt systematisch Leistungen außerhalb seines Fachgebietes, so steht ihm kein Honorar aus dem Behandlungsvertrag zu
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 12 · S. 160 bis 162
Dokument
101813
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, die eine privatärztliche Verrechnungsstelle betreibt, macht mit der Klage aus abgetretenem Recht des behandelnden Arztes das Honorar für ärztliche Leistungen geltend.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
VEREINBARUNG
LEISTUNG
CHIRURGIE
FACHGEBIET
TÄTIGKEIT
Leistungen
Honorar
Klägerin
Privatärztliche
Verrechnungsstelle
Betreibt
Macht
Klage
Abgetretenem