Cannabis für Kranke - Das Bundesverwaltungsgericht im Rausch?
Wagner, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 18 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im August 2007 sorgte die in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) integrierte Bundcsopiumstelle für Schlag/eilen. Erstmalig ist einem schwerkranken Menschen, einer seit 14 Jahren an Multipler Sklerose leidenden Frau, eine Verkehrserlaubnis für ein nicht Verkehrsund verschreihungsfahi-ges Betäubungsmittel — hier Cannabis — zu therapeutischen Zwecken erteilt worden2. Mit einer derartigen Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgeset-zes (BtMG) macht sich der Erlaubnisinhaber gerade nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, wenn er sich das begehrte Betäubungsmittel beschafft und…