Einschränkende Auslegung einzelner Normen des HWG am Beispiel des BGH-Urteils vom 1. März 2007 (I ZR.51/04) sowie anderer Urteile undrechtspolitische Überlegungen
Stebner, F.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 25 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Pharmaunternehmen ist Werbung von wesentlicher Bedeutung, um die Leistungen des Unternehmens gewinnbringend zu vermarkten. Genutzt werden alle Informationsträger, um Produkte bei Ärzten und Verbrauchern bekannt zu machen, wobei die einschränkenden Regelungen des HWG zu beachten sind, die bislang enge Grenzen gesetzt haben. Dabei ist unstreitig, dass außerhalb der Fachkreise Regulierungsinstrumente bestehen müssen, um Gefahren zu begegnen, die der Gesundheit der Konsumenten durch eine unsachgemäße Selbstmedikation drohen. Verbraucher müssen vor spezifischen Gefahren aufgrund ihrer fehlenden Sachkenntnis über…