Krankenhauseinheitliches Qualitätsmanagementsystem bei der Herstellung von Arzneimitteln
Schneider, S.; · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2008 · Heft 2 · S. 65 bis 68
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In arzneimittelherstellenden Betrieben, zu denen in besonderen Fällen auch Krankenhäuser gehören können, ist nach geltendem Recht die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems (QM-Systemsl verbindlich. Das Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK) Stuttgart, ein Krankenhaus mit Einrichtungen der Maximalversorgung, ist Inhaber von Herstellungserlaubnissen nach § 13 Arzneimittelgesetz für besondere, überwiegend im Krankenhaus angewendete Arzneimittel wie Stamm-zell-, Spenderlymphozytenund Thrombozytenpräparate, aber auch, im speziellen Fall, für Zytostatikalösungen zur parenteralen Applikation. Die an der Herstellung bete…