CareLit Fachartikel

Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 44 bis 48

Dokument
101974
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
44 bis 48
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauerhaft ohne Bewusstsein.

Schlagworte

KOMA ELTERN ENTSCHEIDUNG LEBEN RECHT THERAPIE KIND BEHANDLUNGSFEHLER ÄRZTE ES ERNÄHRUNG WIRBELSÄULE PROGNOSE WISSENSCHAFT SICHERHEIT KOMMUNIKATION