Budgetassistenz und rechtliche Betreuung
Tänzer, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 2 · S. 16 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 7. Januar 2008 wird behinderten und pflegebedürftigen Menschen durch die §17 Abs. 6 SGBIX und § 35a SGB XI ein Hechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Rehabilitationsund Pflegeleistungen in der Form des persönlichen Budgets eingeräumt. Dann muss auch für Menschen, für die eine rechtliche Betreuung bestellt wurde, Klarheit über die Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme einer Budgetleistung bestehen. (Nicht nur) für die Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die zum Teil komplexen Anforderungen an die Realisierung eines Budgets zu erfüllen, ist die Verfügbarkeit der…