CareLit Fachartikel
Strafbares in Verkehr bringen von Energy-Drinks?
von Hassel, J.; Graefe, T.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 2 · S. 1 bis 4
Dokument
101990
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie mögen Ihren Tankwart nicht? Als Anwalt muss ich Ihnen vorab freilich empfehlen, Streit ZU vermeiden. Wollen Sie diesen Rat jedoch unbedingt ignorieren, so stellen Sie zunächst fest, ob dieser Zeitgenosse ein Sortiment der gängigen, möglicherweise Flügel verleihenden Energy-Drinks in seiner Kühltheke feilbietet. Falls ja, steht Ihnen frei, ihn wegen einer Straftat nach § 96 Nr. 5 des Ar/neimittelgeset/es (AM(i) anzuzeigen. Den möglicherweise erstaunten Strafverfolgungsbehörden sollten Sie allerdings gegebenenfalls diesen Artikel beifügen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
MARKETING
NEBENWIRKUNGEN
ROLLE
TAURIN
BLUTDRUCK
HYPERNATRIÄMIE
MENSCHEN
ATEMFREQUENZ
AMINOSÄUREN
NEURONEN
RISIKO