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Strafbares in Verkehr bringen von Energy-Drinks?

von Hassel, J.; Graefe, T.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 2 · S. 1 bis 4

Dokument
101990
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
von Hassel, J.; Graefe, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 4
Erschienen: 2008-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Sie mögen Ihren Tankwart nicht? Als Anwalt muss ich Ihnen vorab freilich empfehlen, Streit ZU vermeiden. Wollen Sie diesen Rat jedoch unbedingt ignorieren, so stellen Sie zunächst fest, ob dieser Zeitgenosse ein Sortiment der gängigen, möglicherweise Flügel verleihenden Energy-Drinks in seiner Kühltheke feilbietet. Falls ja, steht Ihnen frei, ihn wegen einer Straftat nach § 96 Nr. 5 des Ar/neimittelgeset/es (AM(i) anzuzeigen. Den möglicherweise erstaunten Strafverfolgungsbehörden sollten Sie allerdings gegebenenfalls diesen Artikel beifügen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE MARKETING NEBENWIRKUNGEN ROLLE TAURIN BLUTDRUCK HYPERNATRIÄMIE MENSCHEN ATEMFREQUENZ AMINOSÄUREN NEURONEN RISIKO