CareLit Fachartikel
Versandapotheken dürfen nicht von Krankenkassen beworben werden
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2007 · Heft 1 · S. 104 bis 112
Dokument
102016
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verfahren betrifft eine Unterlassungsverpflichrung der Antragsgegnerin bei der Information ihrer Mitglieder über die Inanspruchnahme von Versandapotheken. Die Antragsgegnerin informierte ihre Mitglieder in der Informationsbroschüre „ Aktuell — „Informationen Ihrer AOK Hessen — (März 2006) über die Möglichkeit des Bezugs von Arzneimitteln über den Versandhandel. Mit dem Hinweis, dass ein „exklusives Angebot mit Versandapotheken vereinbart worden sei, ist in diesem Informationsblatt u.a. folgender Wortlaut abgedruckt:
Schlagworte
APOTHEKER
KRANKENVERSICHERUNG
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
INFORMATION
HESSEN
ARZNEIMITTEL
KRANKENKASSE
APOTHEKEN
ZULASSUNG
PATIENTEN
KRANKENBEHANDLUNG
HÖHE
ES
WERBUNG
PRIVATSPHÄRE
TELEFON