CareLit Fachartikel
Medizinproduktehaftung
Weimer, T.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 96 bis 103
Dokument
102020
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist der Betreiber für die Instandhaltung des Medizinprodukts verantwortlich. Gleichwohl darf er damit auch Fachpersonal beauftragen. Er ist nicht gezwungen z. B. die notwendigen Wartungen durch das Personal des Herstellers durchführen zu lassen.1 Gleichwohl haftet der Betreiber für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung, verwendet er vom Hersteller nicht autorisiertes Personal. In § 4 MPBetreibV werden die Anforderungen an Personen, Betriebe und Einrichtungen, die Instandhaltungsmaßnahmen durchführen, festgelegt.
Schlagworte
BETREIBER
MEDIZINPRODUKT
INSTANDHALTUNG
ANWENDER
SICHERHEIT
UNTERNEHMEN
MEDIZINPRODUKTEGESETZ
HAFTUNGSRECHT
ES
LITERATUR
INDUSTRIE
DOKUMENTATION
BEURTEILUNG
VERTRÄGE
NAMEN
DESINFEKTION