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Medizinproduktehaftung

Weimer, T.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 96 bis 103

Dokument
102020
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Weimer, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 7
Seiten
96 bis 103
Erschienen: 2007-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich ist der Betreiber für die Instandhaltung des Medizinprodukts verantwortlich. Gleichwohl darf er damit auch Fachpersonal beauftragen. Er ist nicht gezwungen z. B. die notwendigen Wartungen durch das Personal des Herstellers durchführen zu lassen.1 Gleichwohl haftet der Betreiber für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung, verwendet er vom Hersteller nicht autorisiertes Personal. In § 4 MPBetreibV werden die Anforderungen an Personen, Betriebe und Einrichtungen, die Instandhaltungsmaßnahmen durchführen, festgelegt.

Schlagworte

BETREIBER MEDIZINPRODUKT INSTANDHALTUNG ANWENDER SICHERHEIT UNTERNEHMEN MEDIZINPRODUKTEGESETZ HAFTUNGSRECHT ES LITERATUR INDUSTRIE DOKUMENTATION BEURTEILUNG VERTRÄGE NAMEN DESINFEKTION