CareLit Fachartikel
Pipettensystem: (nicht-)wesentliches Element der Erfindung i. S. d. §10 PatG
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 105 bis 109
Dokument
102022
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Patentverletzung auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin ist Inhaberin des unter Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Erstanmeldung am 22. Oktober 1994 angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 656 229 (Klagepatents), für das der Hinweis auf die Patenterteilung am 16. Juli 1997 bekanntgemacht worden ist. Die - in der Berufungsinstanz in Kombination geltend gemachten -Patentansprüche 1 bis 4 lauten:
Schlagworte
IDENTITÄT
RECHTSPRECHUNG
TECHNIK
WIRKUNG
HILFE
PROBLEM
SCHADENSERSATZ
DEUTSCHLAND
SPRITZEN
BERÜHRUNG
DRUCK
FORTBILDUNG
ELEMENTE
ES
MECHANIK
EIGNUNG