Meldung von Nebenwirkungen aus klinischen Studien an Ethik-Kommissionen
Sträter, B.; Wachenhausen, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 95 bis 101
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Verpflichtung des Sponsors, nach Beginn einer klinischen Prüfung unerwünschte und zugleich schwerwiegende Nebenwirkungen eines Arzneimittels (Suspected Uncx-pected Serious Adverse Reactions - SUSARs) an die zuständige Ethik-Kommission zu melden. Die Prüfung beschränkt sich bewusst auf SUSARs und lässt sonstige Ereignisse außer Betracht, die mit der Kinnahme des Arzneimittels nicht in Zusammenhang stehen und z.B. durch Fehlverhalten der Ärzte oder durch Vorgaben innerhalb des Prüfprotokolls ausgelöst werden. Die Untersuchung bezieht sich auch nicht primär auf die M…