Sozial und wirtschaftlich
Reinicke, P.; · Krankendienst, Freiburg · 2008 · Heft 2 · S. 46 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut § 12 (1) SGB V müssen „Leistungen. .. ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Der Autor zeigt in seinem folgenden Beitrag, dass die Krankenhaussozialarbeit seit ihren Anfängen bis heute immer wieder mit solchen Ansprüchen konfrontiert wurde. Sie haben ihre Gültigkeit bis in die heutige Zeit bewahrt und auch zukünftige Sozialarbeiter/innen sind gefordert, Kenntnis…