Arbeitsund Wegeunfälle -wo lauern die Gefahren?
Bährle, R.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2008 · Heft 1 · S. 99 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Praxisinhaber muss für seine Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung als Zwangsversicherung abführen, um zweierlei zu erreichen: Die Arbeitnehmer sind gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert. Die Arbeitnehmer können aufgrund gesetzlicher Regelungen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer oder - falls Kollegen an dem Arbeitsunfall schuld sind Arbeitskollegen stellen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Praxisinhaber in voller Höhe alleine. Ihre Rechtsgrundlage findet die gesetzliche Unfallversicherung im 7. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).