Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln – Deutschland und Frankreich im Vergleich
C Pütz, J Zörrer · Diabetologie und Stoffwechsel · 2014 · Heft 05
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Wenn Arzneimittelhersteller in Deutschland für ein neues Arzneimittel eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erlangen wollen, müssen sie seit 2011 den Zusatznutzen des neuen Medikamentes gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Der Nutzennachweis hat auf Basis klinischer Studien zu erfolgen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) und der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden über das Ergebnis der Nutzenbewertung. Ein analoges Prinzip gilt auch in Frankreich. Hier entscheidet für eine Erstattung durch Krankenversicherung die Commiss…