CareLit Fachartikel

Zu den Sicherungspflichten des Einrichtungsträgers bei leistungsunabhängigen Stürzen von Bewohnern

Ortner, K.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 12 · S. 96 bis 101

Dokument
102081
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Ortner, K.;
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
96 bis 101
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist der gesetzliche Krankenversicherer der am 19. Februar 1912 geborenen, unter Betreuung stehenden Rentnerin G. W. Diese lebt seit dem 23. April 1997 in einem von der Beklagten betriebenen Pflegewohnheim. Ausweislich des von der Klägerin vorgelegten Pflegegutachtens hatte sie bereits im Jahre 1994 bei einem Sturz eine Oberschenkelfraktur links erlitten, aufgrund derer ihr das Gehen fortan nur noch mit Hilfe und Gehstütze möglich war; kurz vor ihrer Aufnahme in das Heim der Beklagten hatte sie sich bei einem weiteren Sturz ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und im Januar 1998 bei einem dritten St…

Schlagworte

STURZ HEIMBEWOHNER BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG PFLEGEHEIM PFLEGEPERSONAL URTEIL HILFE Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen