CareLit Fachartikel

Chefarztbehandlung bei bewusstlosen und Notfallpatienten

Albrecht Wienke, Rosemarie Sailer · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 04 · S. 396-399

Dokument
1021012
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Autor:innen
Albrecht Wienke, Rosemarie Sailer
Ausgabe
Heft 04 / 2014
Jahrgang 03
Seiten
396-399
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
2193-5254

Zusammenfassung

Zusammenfassung Mit der Vereinbarung ärztlicher Wahlleistungen wollen sich Patienten eine gehobene Qualität der ärztlichen Behandlung sichern. Für diese landläufig als Chefarztbehandlung bezeichnete Tätigkeit ist stets eine schriftliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Krankenhausträger erforderlich. Wird ein Patient allerdings bewusstlos oder als Notfallpatient in die Klinik eingeliefert, ist es meist nicht möglich, mit dem Patienten selbst eine solche Vereinbarung abzuschließen. Die Chefarztbehandlung fällt also aus? Nein – allerdings gilt es, besondere Formvorschriften einzuhalten.

Schlagworte

Krankenhausträger Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten