Arbeitsrecht in der kardiologischen Praxis
C. Krapohl · Aktuelle Kardiologie · 2015 · Heft 01 · S. 45-49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Agieren statt reagieren. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch im Arbeitsrecht. Denn hier besteht – anders als weitläufig bekannt – viel Gestaltungspielraum. Bereits vor einer Praxisübernahme sollte der Arzt prüfen, welches Personal er im Wege des Betriebsübergangs als Annex mit übernimmt; nicht mit jeder Praxisübernahme ist ein Betriebsübergang zwingend verbunden. Änderungen können vertraglich mit dem Personal vereinbart werden. Belastbare Regelungen sind bei Neueinstellungen unverzichtbar. Aber auch im gelebten Arbeitsverhältnis ergeben sich immer wieder neue Sachverhalte, die regelungsbedürf…