CareLit Fachartikel
Kostentragungspflicht für einen Anwalt im Beschwerdeverfahren
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 8 · S. 303 bis 305
Dokument
102222
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Personalrats im gerichtlichen Verfahren sind grundsätzlich erstattungsfähig im Sinne des § 42 Abs. 1 PersVC LSA. Es besteht eine Regelvermutung dahin gehend, dass es für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
BEDARFSPLANUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONALVERTRETUNG
TÄTIGKEIT
ES
BEURTEILUNG
LITERATUR
WAHRNEHMUNG
SCHREIBEN
HÖHE
FÜHRUNG
Die Personalvertretung
Berlin