CareLit Fachartikel
Mindestmenge für Knie-TEP wieder in Kraft
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2015 · Heft 01 · S. 11
Dokument
1022471
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) wieder die jährliche Mindestmenge von 50. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Krankenhäuser dürfen diese Leistung demnach nur noch dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, wenn sie voraussichtlich mindestens 50 Knie-TEP-Operationen im Jahr durchführen.
Schlagworte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten