Zu den Aufsichtspflichten einer Altenund Pflegeeinrichtung über einen dementieil erkrankten Bewohner (3. Teil)
Barth, L.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den beiden ersten Teilen des Beitrages zu den Aufsichtspflichten über einen dementiell erkrankten Bewohner hat der Verfasser mehr oder minder seinen Unmut darüber bekundet, dass der Demenzpatient seinem ureigenen Lebensrisiko überantwortet wird und zumindest nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH in seinen beiden Entscheidungen zur Sturzproblematik der Weg dafür geebnet worden ist, dass die dem Träger aus dem Heimvertrag (und damit zugleich auch die deliktischen -gleichsam mit den vertraglichen deckungsgleichen) - Verkehrssicherungspflichten den gesundheitsökonomischen Sachzwängen angepasst werden können.