CareLit Fachartikel
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
Willenbruch, K.; Wessing, T.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 141 bis 153
Dokument
102325
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hei den Antragsgegnerinnen handelt es sich um die Allgemeinen Ortskrankenkassen der Bundesrepublik Deutschland. Sie schrieben mit Rundschreiben vom 03. August 2007 und durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06. August 2007 unter dem Titel „Arzneimittel-Rabattverträge 2008/2009 Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV aus. Vertragspartner sollten sämtliche Allgemeinen Ortskrankenkassen werden, wobei die AOK Baden-Württemberg als „federführend handelnder Vertragspartner bezeichnet wurde.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
FINANZIERUNG
UNTERNEHMEN
RICHTLINIE
APOTHEKEN
ZULASSUNG
RECHTSANWÄLTE
VERTRÄGE
APOTHEKER
SCHREIBEN
DEUTSCHLAND
ES
EIGENTUM
PERSONEN