CareLit Fachartikel
Benachteiligungsverbot für die Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 3 · S. 105 bis 107
Dokument
102370
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vom Dienst freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen sind vor einer Beförderung nicht ausnahmslos verpflichtet, die Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens zum Zwecke der Erprobung tatsächlich wahrzunehmen und damit auf die Freistellung zu verzichten.
Schlagworte
PERSONALRAT
TÄTIGKEIT
URTEIL
PROGNOSE
RHEINLAND-PFALZ
ENTSCHEIDUNG
Beförderung
Dienst
Freigestellte
Mitglieder
Personalvertretungen
Ausnahmslos
Verpflichtet
Aufgaben
Höherwertigen
Dienstpostens